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Städtebau HückelhovenRWB-Artenkarte Emscher

Spielleitplanung Bochum

Auftraggeber:

Stadt Bochum

Projektort:

Bochum, gesamtes Stadtgebiet

Leistungen:

Erstellen einer Spielleitplanung als dynamisches Datenbanksystem,
Erstellen einer Kinderwebsite www.Spielen-in-Bochum.de

Planungszeitraum:

2006 - 2008

Honorar (netto):

87.000 €

Projektgröße:

380 Spielplätze im gesamten Stadtgebiet Bochum

Die Spielleitplanung ist eine Methode der Stadtplanung, um die Ansprüche und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen hinsichtlich der Verfügbarkeit von Spiel- und Aufenthaltsflächen innerhalb der Planungshierarchie verbindlich festzuschreiben. Der Begriff der Spielleitplanung meint den Prozess der Erfassung der Ansprüche und Problemstellungen sowie der Entwicklung von stadtplanerischen Lösungsansätzen und Qualitätszielen, bezogen auf formelle und informelle Spielflächen unter Zuhilfenahme von Kenndaten aus der Stadtplanung, der Bevölkerungsstatistik, örtlichen Bestandserfassungen und Beteiligungsverfahren.

Der Spielleitplan ist das Planwerk der Spielleitplanung. Die Bestandserfassung, Bestandsbewertung und die Ziele der Spielleitplanung sind in einem georeferenzierten Informations-System (GIS) erfasst, also einem digitalen Kartenwerk (digitale Datenbank), das auf einem Server der Stadt Bochum hinterlegt und von den Arbeitsstationen der Verwaltung benutzt werden kann. Das digitale Format ermöglicht einen vielseitigen Zugriff auf die Informationen ohne den Aufwand hoher Druck- und Verteilungskosten sowie die zeitnahe Aktualisierung des Spielleitplans im Zuge der Fortschreibung. Der Spielleitplan Bochum bildet das gesamte Gebiet der Stadt Bochum ab.

Formelle Spielorte sind alle frei zugänglichen öffentlichen und halböffentlichen Spielflächen, die als solche ausgewiesen sind und als solche unterhalten werden. Dies sind Spielplätze (auch Spielplätze in Wohnsiedlungen, diese werden jedoch in der Spielleitplanung – noch – nicht näher betrachtet), Spielplätze in Kleingartenanlagen, Spielplätze auf Schulhöfen, Ballspielplätze, Skateanlagen, ferner Spielpunkte und Trimm-Dich-Pfade.

Informelle Spielorte sind alle Spielflächen, die nicht den Kriterien der formellen Spielorte entsprechen, die aber von Kindern und Jugendlichen aufgesucht werden. Es kann sich dabei um öffentliche, aber auch um private Flächen handeln, wie Baulücken, Brachen oder Höfe. Nicht gemeint sind privatwirtschaftlich betriebene Spielorte wie Indoor-Spielhallen.

Die Jugendhilfe betrachtet die Altersgruppe der bis 27-jährigen, daher wird in der Spielleitplanung stellenweise auf diese Zahl verwiesen. De facto orientiert sich die Spielleitplanung an den Kindern und Jugendlichen, die per rechtlicher Definition noch nicht volljährig, also unter 18 Jahre alt sind. In den im Text aufgeführten Erläuterungen meint die Definition bis 18 also bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs, die Definition bis 11 also bis zur Vollendung des 11. Lebensjahrs.

Die Spielleitplanung arbeitet in ihrer Ausdifferenzierung auf den Ebenen der Gesamtstadt, der 6 Stadtbezirke und der 30 Sozialräume.

 


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